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(aus dem „Hauptbuch“ verfasst vom Zinnaer Amtsschreiber Herzberg 1642)1. Im Frühling müssen die Hüfner in den Dörfern nicht allein die Mistfuhren auf die Äcker und Gärten, den niederen Weinberg bei Neuenhof und was sonst nötig, bestellen, sondern auch zu allem Getreide ohne Unterschied, es habe Namen, wie es immer wolle, und wenn die Zeit zu jeglicher Frucht vorhanden, ohne Entgeld, den Acker (des Amtes) pflügen, dann und aufs allerfleißigste bestellen. 2. Die Kossäten aber aus den Dörfern, wie auch die zu Dümde, Jänickendorf und Kolzenburg, müssen den Mist oder Dünger nicht allein aus den Ställen, aus dem Vorwerk (Kaltenhausen), der Schäferei und Neumühle tragen, sondern auch aufladen und auf den Äckern voneinander breiten. 3. Müssen die Kossäten auch alle Zäune im Amte machen, das Zaunreis aber müssen die Ruhlsdorfschen, Märtensmühlschen und Liebätzschen und Woltersdorfschen harken und ins Amt führen. 4. Die Hüfner zu Zinna, Grüna, Neuenhof, Werder werden mehrenteils mit den Pflügen und mit den (Mist-) Fuhren verschonet, weil man sie stets im Amte gebraucht, dass sie die Beamten auf die Dörfer oder, wo sie sonst Sachen zu verrichten haben, fahren müssen. So müssen sie auch all das Getreide, was gedroschen ist, vom Vorwerke aus den Scheunen aufs Amt oder Kloster fahren, und alles Bier, so gebraut wird, mit ihrem Anspann ausm Brauhause in den Keller fahren, dazu aber wird ihnen der Brauer und soviel Kossäten, als nötig, verordnet, die das Bier aus und von Wagen schaffen müssen. Und bekommen diese Leute für ihre Mühe von jedem Brauen, so die aus dem Brauhause in den Keller schaffen, insgesamt zwei Eimer Bier, jeder eine Knobbe Brot und ein Stücke Speck, Butter oder einen Käse, was (gerade) vorhanden. Wenn sie aber das Getreide auffahren, bekommt der Fuhrmann 1 Maß Bier, 1 Knobbe Brot und 1 Käse oder Hering, was man (gerade) hat. Dann ein jeder Drescher auch soviel, und wird dieses das Staubbier genannt. 5. Ferner müssen zum Fünften die Kossäten ohne Unterschied in den Heiden und Büschen das Brennholz sowohl als auch das Brau- und Borkholz ohne Entgeld fällen und hauen und in gewisse Klaftern setzen, die Hüfner aber ins Amt fahren. Die Kossäten von Luckenwalde wollen zwar vorwenden, dass sie alle Jahre ein gewisses an Holze und jeder nicht mehr als 8 Klafter gehauen hätten, und wenn sie über dieses etwas fällen sollten, würde ihnen für jede Klafter zu hauen 1 Groschen gegeben. Nun ist es an dem, dass das Amt des Jahres viel Holz benötigt und durch Kossäten nicht alles im Hofedienste fällen lassen kann, aber weil andere Kossäten es ohne Entgeld verrichten müssen, wird mit diesen keine besondere Ausnahme gemacht werden, und steher (die Sache) auf fernere Erkundigung. Solch Holz nun müssen die Hüfner aus den Büschen und Heiden holen und ins Amt fahren, und ist dieses den Ruhldorfschen, den Märtensmühlschen, Woltersdorfschen, ingleichen den Liebätzschen, ob sie schon etwas an Gelde abstatten, nebst denen in Frankenförde, Frankenfelde und Luckenwalde ihre Verrichtung, weil sie dem Luckenwaldischen Busche nahegelegen. Wird aber in des Amtes Busche bei Felgentreu etwas gehauen, so müssen solches die Hüfner zu Pechüle, Bardenitz, Mehlsdorf, Felgentreu, Zülichendorf und Kemnitz ins Amt schaffen, wie denn kein Hüfner mit einer oder der andern Fuhre verschonet wird, wenn man sie vonnöten hat, und wird das Pflügen zu den andern Fuhren nicht mitgerechnet ...........Und im Summa es kommen Fuhren vor, wie sie wollen, so ist kein Hüfner davon verschonet, sondern man nimmt ihn ausm Dorfe, an wem die Reihe ist, und wie es sich am bequemsten schicket. Wenn man auch im Berckholze beim Amte etwas Holz will fällen lassen, so müssen es zwar die Kossäten verrichten, bekommen aber für jede Klafter 1 Silbergroschen. Dieses Holz wird aber im Amte, es müsste einmal große Not vorfallen, nicht gebraucht, sondern es wird den Bürgern in Jüterbog, jede Klafter um 4 Groschen, verkauft, die Klafter werden aber nicht ganz dichte mit den Scheiten belegt, sondern zwischen jedwede Schicht etliche weiße, ist je und allewege so gehalten worden, und somit auch die Klafter 8 Spannen lang, 4 breit gesetzt worden. 6. Die Hüfner zu Dobbrikow und Liebätz müssen die Fische, so daselbst gefangen werden, allein ins Amt schaffen. Dahingegen sie allemal 1 Maß Bier, 1 Knobbe Brot und 1 Hering bekommen. 7. Zum Siebenten müssen die Kossäten ohne Unterschied die Fließe zu den Mühlen und sonsten im Amte, den auch zu Brietzen, zu des Amtes Mühlen ohne Entgeld räumen; die Vögte aber, so dabei sein, müssen die Müller speisen, gehet es aber das Amt an, bekommt jeder Vogt des Tages 2 Maß Bier, 1 Stiege Brot, 2 Käse oder 1 Stück Speck. 8. Und wenn die Kossäten im Amte arbeiten, als da ist jäten, graben oder reinigen, Gemächer auskehren, Getreide umschippen, das es muldrig wird, oder was sonsten vorgehet, bekommt er gemeiniglich des Tages 1 Maß Bier, 2 Knobben Brot und ein Stück Butter oder Käse. 9. müssen auch die Kossäten zu Grüna, Zinna, Neuendorf und Werder die Posten bestellen, wenn sie von der gnädigsten Herrschaft gewechselt werden, aber nicht weiter, als bis Trebbin und Annaburg. (Die „gnädigste Herrschaft“ war damals die Markgräfin Dorothea, die seit 1625 in Kloster Zinna wohnte. Sie war die Gemahlin des vertriebenen Administrators des Erzstiftes Magdeburg Christian Wilhelm, Markgrafen von Brandenburg.) Hingegen bekommt jedweder für die Meile 1 Groschen. Und darüber nach verrichteter Reise 1 Knobbe Brot, 1 Maß Bier und einen Hering oder ein Stück Speck oder Butter, was (gerade) vorhanden. Die Berlinischen und Wittenbergischen Reisen müssen diese Kossäten ingleichen bestellen, erlangen aber nicht mehr als für die Meile 1 Groschen. Und wenn sie wiederkommen, an Bier, Brot und anderem, was hier verzeichnet ist. 10. Mögen nun bis Johanni Hofedienste vorkommen, wie sie wollen und Namen haben, so müssen solche die Hüfner und Kossäten bestellen und verrichten. 11. Zum Elften muss das Amt auf seine Kosten die Wiesen beim Amte mähen lassen, und geschieht solches gemeiniglich durch die Kossäten, so in den nächsten Dörfern gesessen, und was sie sonsten für die Tagesarbeit anderswo bekommen, wird ihnen hier auch gegeben, die Wiesen aber, so bei Dümde, Luckenwalde, Woltersdorf, Jänickendorf und Kolzenburg gelegen, müssen die Hüfner abmähen, dahingegen bekommen sie ausm Amt des Tages jeder 2 Maß Bier, 2 Knobben Brot und 1 Hering, was die Küche vermag. Diese Heu, auch was im Amte gemacht wird, müssen die Kossäten ohne Entgeld einfahren, mit welchen Fuhren die Hüfner von Ruhlsdorf bis Kolzenburg, ob sie schon etwas an Pflügegelde abstatten, durchaus nicht verschonet sind, vornehmlich weil ihnen zum Teil die Wiesen nahe gelegen, die aber der Dobbrikowschen Schäferei am nächsten liegen, müssen dort das Heu ebenermaßen ohne Entgeld abfahren und ist keiner verschonet. u.s.w. |